Einreichungen 9. dokKa Festival

dokKa 9, Bild: dokKa e.V.

Informationen

Bewerbungsfrist 25.02.2022
Preisgeld 1.500 Euro
Website dokka.de

Kontakt

dokKa e. V.
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe

E-Mail: kontakt@dokka.de
Telefon: 0721 - 78 80 13 85

Die 9. Ausgabe des dokKa-Festivals findet vom 25. bis 29. Mai 2022 in Karlsruhe statt. Hierfür können ab sofort Dokumentarfilme und Hördokumentationen eingereicht werden.

Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Auszeichnung einer Hördokumentation sowie einer Ausstrahlung auf SWR2.

Teilnahmebedingungen

  • Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen
  • Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2020 entstanden sein
  • Dokumentarfilme ab 30 Minuten Länge
  • Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge
  • Kurzhördokus bis maximal 5 Minuten
  • Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen
  • Deadline für die Einreichungen ist der 25. Februar 2022!
  • Die Anschrift des Festivals lautet: dokKa e. V., Alter Schlachthof 33, 76131 Karlsruhe

Was kann eingereicht werden?
Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 30 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Zusätzlich können Kurzhördokus mit einer Länge von maximal 5 Minuten eingereicht werden.

Wer kann einreichen?
Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich.

Wie erfolgt die Auswahl?
Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden.

Welche Preise werden vergeben?
Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben.

„DOKKA-PREIS“
Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben.

„DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION“
Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus.

„DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM“
Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe.

„BESTE KURZDOKU
Eine Jury wählt aus allen Kurzhördokus die Beste Kurzdoku aus
, die in SWR2 gesendet wird.

 

Wie wird eingereicht?
1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich.

2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden.

Dokumentarfilme einreichen
Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt.

Hördokumentationen einreichen
Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt. Manuskripte sind nicht notwendig.