Siegfried Kracauer Preis 2022

Symboldbild Filmkritikerpreis, Bild: Canva

Informationen

Bewerbungsfrist 20.08.2022
Preisgeld Preisgeld: 3.000 €; Jahresstipendium: 12.000 €
Website www.vdfk.de

Kontakt

Dennis Vetter
kracauer@vdfk.de
Tel. 0176 / 6163 0693

Der Siegfried Kracauer Preis ist Bestandteil einer von der MFG Filmförderung gestarteten Initiative zur Stärkung der deutschen Kinolandschaft. Die journalistische Auseinandersetzung in Form von Kritiken und Essays ist ein wichtiger Faktor für die langfristige Weiterentwicklung des Kinos und für die Positionierung zu zukünftigen Herausforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFK) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam den mit 3.000 Euro dotierten Preis für Filmkritik sowie ein Stipendium in Höhe von 12.000 Euro.

Verbindliche Einreichungsmodalitäten für den Preis Beste Filmkritik und das Jahresstipendium 2022/2023

Einreichungen, die nicht den unten genannten Kriterien entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Filmkritiken gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Essays, Interviews und Festivalberichte.
Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für das Stipendium eingereicht werden.

Beste Filmkritik

Preisgeld: € 3.000

Der eingereichte Text

  • muss im deutschsprachigen Raum erschienen sein
  • muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • muss zwischen 30.06.2021 und 26.06.2022 publiziert worden sein
  • kann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammen
  • Mindestlänge (Text): 3.000 Zeichen
  • Mindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 Sekunden

Die Bewerbungsunterlagen für die Beste Filmkritik müssen enthalten:

  • ein einzelner eingereichter Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link)
  • Angabe aktueller Kontaktdaten der Bewerbenden (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift)
  • bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), File via Dropbox (bis Mitte Oktober gültiger Link), Streaming-Link auf Vimeo.
  • Jede Kritik (auch audiovisuelle) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen.
  • Bewerbende erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her.
  • Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zum Autor / zur Autorin muss über den Einreichenden hergestellt werden können.
  • Pro Autor / Autorin kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber durch den VdFK aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen.

Die Unterlagen verbleiben beim VdFK. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben.

Bewerbungsschluss: 20. August 2022 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.)

Jahresstipendium 2022/2023

Vergeben wird ein Jahresstipendium „Zukunft des Kinos“ auf Basis einer umfangreichen Bewerbung durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Bewerbungen für das Stipendium werden nicht anonymisiert. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für die Beste Filmkritik eingereicht werden.

Das Preisgeld ist gebunden an das Erarbeiten einer Essayreihe von sechs, in regelmäßigen Abständen publizierten Folgen (à ca. 12.000 Zeichen) zum Thema „Zukunft des Kinos“ sowie das Schreiben eines regelmäßigen Blogs zu frei wählbaren Themen (variable Zeichenlänge). Das Stipendium wird in zwölf Monatsraten à 1.000 Euro als Festbetrag ausgezahlt. Der Beginn richtet sich nach Absprache mit den Preisstiftern.

Für das Stipendium ist die Filmzeitschrift „Filmdienst“ zuständiger Medienpartner. Details der Veröffentlichung (Termine und Rhythmus der Veröffentlichung, exakte Textlänge, redaktionelle Anforderungen) müssen vom Stipendiaten / der Stipendiatin mit den Filmstiftungen und dem „Filmdienst“ besprochen werden.

Die Verwertungsrechte gehören dem VdFK sowie den Stiftern des Preises, der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen MedienförderungMDM (nicht exklusiv, uneingeschränkt, unbefristet und weltweit). Zweitveröffentlichungen an anderer Stelle sind nach Absprache mit dem Medienpartner „Filmdienst“ und dem VdFK e.V., Träger des Preises, möglich.
Die Publikation der Essayreihe oder einzelner Beiträge sowie das Online-Stellen des Blogs geschieht zusammen mit dem Hinweis: Siegfried-Kracauer-Stipendium durch den Verband der deutschen Filmkritik zusammen mit MFG Filmförderung Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen Medienförderung MDM.

Höhe des Stipendiums: € 12.000

Die Bewerbungsunterlagen für das Jahresstipendium 2022 / 2023 müssen enthalten:

  • drei deutschsprachige Arbeitsproben mit Publikationsnachweis (PDF oder Link)
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (mit Bezug zum Thema der Ausschreibung „Zukunft des Kinos“)
  • Je ein Exposé (à 1.000-2.000 Zeichen) für das Essayvorhaben und den Blog

Bewerbungsschluss: 20. August 2022 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.)