Förderungen vom Land

Förderprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden Württemberg
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gehört zu den großen Beteiligungskapitalgebern in Deutschland. Sie investiert im öffentlichen Interesse und ist Partner des Mittelstands. Aktuell stellt sie ca. 900 kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg rund 250 Millionen Euro Beteiligungskapital zur Verfügung. Die MBG unterstützt Wachstums- und Innovationsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen überwiegend mit Mezzaninkapital in Form von stillen Beteiligungen. Venture Capital orientierte Startups begleitet die MBG auch mit offenen Beteiligungen. Gesellschafter der MBG sind Kammern, Verbände und die Kreditwirtschaft.

Beteiligungen

Was wird gefördert: Tätige Beteiligungen, Investitionen, betriebliche Vorhaben aller Art

Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Union

Wie wird gefördert: stille Beteiligung

Beteiligungsfinanzierung

Was wird gefördert: Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung stehenden Kosten, einschl. Investitions- und Betriebsmittelbedarf; (Teil-)Finanzierung konkreter Vorhaben wie bauliche und maschinelle       Investitionen, Innovationen, Ablösung, Auszahlungen.

Wer wird gefördert: In Gründung befindliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Definition der Europäischen Union.

Wie wird gefördert: Stille Beteiligungen bis 250 000 Euro(Existenzgründungen) bzw.  750 000 Euro(Unternehmensnachfolgen); bestehende Betriebe: bis 1 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

Bürgschaftsprogramme

Was wird gefördert: Investitionen (zum Beispiel Erweiterungen bestehender Unternehmen, Maßnahmen zur Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung bestehender Unternehmen) Betriebsübernahmen Konsolidierungsmaßnahmen Kooperationsvorhaben

Verbürgt werden folgende Finanzierungsformen: Investitions- und Betriebsmittelkredite von Hausbanken Förderkredite für Investitionen und Betriebsmittelbedarf Garantien/Avale für Finanzierungen im Inland Mobilien-Leasing / Factoring

Wer wird gefördert: Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige

Wie wird gefördert: Verbürgung von Krediten oder Garantien

Weitere Informationen: Zuständig für Bürgschaften sind je nach Höhe der Bürgschaft die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg die L-Bank oder das Land Baden-Württemberg (Bearbeitung erfolgt bei der L-Bank)

Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge

Was wird gefördert: Existenzgründungsfinanzierung, auch als Unternehmensnachfolge. Bestehende Betriebe: volkswirtschaftlich förderwürdige Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung sowie zur Errichtung neuer Betriebe.

Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union.

Wie wird gefördert: Verbürgung von Krediten oder Garantien.

Weitere Informationen findet Ihr hier >>

KMU-Transfer KREATIV – Gamification und Animation Media (Antragsfrist war bis 10. November 2023 - Fortsetzung noch unklar)

Was wird gefördert:

Mit dem neuen Programm „KMU-Transfer KREATIV – Gamification und Animation Media“ fördert das Wirtschaftsministerium die Zusammenarbeit von Unternehmen aus den Bereichen Gamification-, Animation Media- und anderer 3D-Technologien mit branchenfremden Unternehmen. Das Förderprogramm soll dabei helfen, bestehende Geschäftsmodelle zu verbessern oder resilienter zu machen, neue Produktentwicklungen und Märkte zu erschließen und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken.

Wer wird gefördert:

Zielgruppe des Förderaufrufs sind KMU aus Baden-Württemberg (mit bis zu 250 Beschäftigten), die mit Kreativunternehmen oder Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten sowie Hochschulen aus dem Bereich Games und Animation Media (einschließlich Film und Audio sowie immersives Design) kooperieren wollen.

Wie wird gefördert:

Einzelunternehmen können bis zu 25.000 Euro, Konsortialvorhaben mit bis zu 40.000 Euro gefördert werden. Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent. Projektanträge können ab sofort gestellt werden.

Antragsfrist:

Anträge können ab sofort bis einschließlich 10. November 2023 eingereicht werden.

Alle Infos und Antragsunterlagen findet Ihr hier >>

InnoGrowth BW

InnoGrowth BW ist ein Refinanzierungsprogramm, über das 70 Prozent – höchstens jedoch 5,25 Millionen Euro – des finanziellen Engagements einer Beteiligungsgesellschaft oder eines privaten Investors in einem Start-up oder einem jungen wachstumsorientierten Unternehmen mit einem zinslosen Darlehen abgesichert werden können. Die Mittel stammen überwiegend von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einen Teil steuert das Land bei.

Das Programmvolumen beträgt zunächst 75 Millionen Euro für die kommenden drei Jahre. Voraussetzung für eine InnoGrowth BW-Finanzierung ist ein innovatives Geschäftsmodell, der Sitz oder die Schwerpunkttätigkeit des geförderten Unternehmens müssen in Baden-Württemberg liegen und der Gruppenumsatz darf 75 Millionen Euro nicht übersteigen.

Mehr Infos findet ihr hier >>

Invest BW startet in die dritte Förderphase (Antragstellung bis 31. Januar 2024)

Invest BW, das größte einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs, startet in die dritte Förderphase. Anträge für den technologieoffenen Förderaufruf können ab sofort eingereicht werden.

Das Innovationsförderprogramm unterstützt baden-württembergische Unternehmen bei der Ausschöpfung ihrer Innovationspotenziale. Für den aktuellen Förderaufruf stellt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 10 Millionen Euro zur Verfügung.

„Wir lassen nicht nach: Mit Invest BW unterstützen wir weiterhin die innovativsten Unternehmen in Baden-Württemberg bei ihren Vorhaben. Damit schreiben wir die Erfolgsgeschichte des Programms aus den vergangenen drei Jahren fort“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. NicoleHoffmeister-Kraut anlässlich des Starts der neuen Förderphase. „Wir haben Invest BW weiterentwickelt und starten nun in die bereits dritte Förderphase, um der hohen Nachfrage im Land nachzukommen“, führte die Wirtschaftsministerin weiter aus.

Das Ziel des technologieoffenen Förderaufrufs ist es, wirkungsvolle Anreize für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg zu schaffen, um ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen sowie innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt zu bringen. Dies gilt insbesondere für wichtige Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen sowie Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen.

Anträge für den ersten Förderaufruf der dritten Phase können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Neu in der anstehenden Förderphase ist ein zweistufiges Antragsverfahren. Interessierte müssen künftig im ersten Schritt anstelle eines Antrags lediglich eine Ideenskizze einreichen. Dies reduziert die Hürden für eine Antragstellung, insbesondere bei Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Weitere Infos findet ihr hier >>

Digitalisierungsprämie Plus

Das Wirtschaftsministerium hat in Kooperation mit der L-Bank das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ gestartet, es stehen insgesamt 121 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.

Die Unternehmen können je nach Projektvolumen zwischen zwei Programmvarianten die am besten geeignete Förderart wählen:

  • Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss - Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 € und 15.000 €)
  • Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss - Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 15.000 € und 100.000 €)

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung für die Digitalisierungsprämie Plus an die Hotlines der L-Bank für die Darlehensvariante (0711 122 2345) bzw. für die Zuschussvariante (0721 150 3020).

Wer wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Angehörige freier Berufe bei der Digitalisierung unterstützen.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
  • Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) sowie in der Fischerei und Aquakultur tätig sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts (https://www.l-bank.de/uis).

    Falls ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein

Was wird gefördert?

Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.

Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann (d.h. es dürften vor Antragstellung z.B. noch keine Auftragsvergaben erfolgt sein). Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers.

Weitere Infos findet ihr hier >>

Förderungen vom Bund

Kulturfonds Energie der Bundesregierung

Der Bund stellt zur Unterstützung der Kultureinrichtungen in der Energiekrise gezielte Hilfen im Umfang von einer Milliarde Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat für den „Energiefonds Kultur“ nunmehr die erste Tranche freigegeben.

Der Fonds bezuschusst die Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig. Nach den bisherigen Überlegungen sollen öffentliche Einrichtungen mit 50 Prozent ihrer Mehrkosten, freie und private Einrichtungen mit 80 Prozent durch den Fonds unterstützt werden. Auch Einrichtungen der kulturellen Bildung wie z.B. Musikschulen und Jugendkunstschulen sowie soziokulturelle Zentren sollen antragsberechtigt sein. Der der Berechnung zugrunde gelegte Energieverbrauch soll pauschal um eine (fiktive) Einsparung von 20 Prozent gekürzt werden. Berücksichtigt werden sollen die Mehrbedarfe für Gas, Wärme und Strom, andere Energieträger sind derzeit nicht umfasst. Auch Kulturveranstaltungen außerhalb von Kultureinrichtungen sollen Hilfen in Form einer Pauschale beantragen können. Weitere Unterstützungsbedarfe, z. B. für Künstler*innen, sollen durch die Länder abgedeckt werden. Die Abwicklung soll – wie beim Corona-Sonderfonds – über eine zentrale Plattform erfolgen.

Unter www.kulturfonds-energie.de können seit wenigen Tagen weiterführende Informationen zum gleichnamigen Hilfsprogramm der Bundesregierung abgerufen werden. Es handelt sich noch um einen vorläufigen Stand. In Kürze soll eine Antragstellung rückwirkend zum 01.01.2023 möglich sein.

 

Folgende Eckdaten zum Kulturfonds Energie sind hervorzuheben:

  • Die Förderung wird rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 gewährt und erfolgt in Tranchen. Die Frist für die erste Tranche (Förderzeitraum Januar bis März 2023) läuft bis zum 30.06.2023.
  • Gefördert werden die Mehrkosten für netzbezogene Strom, Gas und Fernwärme. Die Kosten für Öl- und Pelletheizungen werden derzeit nicht berücksichtigt. Für die Berechnung der förderfähigen Kosten wird der aktuelle Arbeitspreis den historischen Kosten gegenübergestellt, wobei eine (fiktive) Einsparung des Verbrauchs berücksichtigt wird.
  • Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen. Dazu gehören auch soziokulturelle Zentren und Einrichtungen der kulturellen Bildung. Öffentliche Einrichtungen werden mit 50 Prozent der Mehrkosten unterstützt, private Einrichtungen und soziokulturelle Zentren mit 80 Prozent. Eine Kultureinrichtung wird anerkannt, wenn kulturelle Zwecke und Aktivitäten zu mind. 80 Prozent im Vordergrund stehen.
  • Es können innerhalb der Tranchen auch Sammelanträge gestellt werden. Dies kann für kleinere Einrichtungen hilfreich sein und dazu beitragen, die Bagatellgrenze von 500 Euro zu überwinden. Auch Kommunen können ggf. Sammelanträge für ihre Einrichtungen einreichen.
  • Gefördert werden auch Kulturveranstaltende außerhalb von Kultureinrichtungen mit einem gestaffelten Pauschalbetrag.
  • Künstlerinnen und Künstler werden nicht individuell gefördert. Ebenso erfolgt keine Förderung der Arbeitsstätten für die Produktion von Kunst sowie außerhalb geschlossener Räume.

Ein ausführlicher FAQ-Katalog steht auf der Internet-Plattform zur Verfügung. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Service-Hotline unter 0800/6645685 geschaltet bzw. eine Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse service@kulturfonds-energie.de möglich.
 

Hier geht es noch zum Video der Infosession: https://www.youtube.com/watch?v=jkKJGgn7oTY

 

Förderprogramm "go-digital"

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!

Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung. go-digital unterstützt Sie nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Das BMWK hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Auch Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Datenanalyse und der Einsatz künstlicher Intelligenz können in die Konzeption und Umsetzung einbezogen werden.
Die Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

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Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.

Hier setzt das Förderprogramm "go-digital" an: Mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" richtet sich "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen Antragstellung

Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm "go-digital" autorisierten Beratungsunternehmen werden in der interaktiven Beraterlandkarte veröffentlicht.

Kriterien für zu fördernde Unternehmen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial

    • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
    • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
    • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
    • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Kriterien an Beratungsunternehmen für eine Autorisierung:

  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Weitere Informationen zum Förderprogramm "go-digital" finden Sie in den FAQ.

Wie finde ich eine passende Beratung?

Die interaktive Beraterlandkarte ermöglicht eine schnelle Online-Suche nach passenden Beraterinnen und Beratern in der Region. Kontaktdaten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum stehen per Mausklick bereit. Die Karte wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

Weitere Infos findet Ihr hier >>

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes (Nächste Antragsschlüsse 31.1.2024 & 31.7.2024)

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Fördergrundsätze

Wenn Ihr Euch mit Eurem Projekt bewerben möchtet, lest zuerst die auf der Website veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung sowie die Häufig gestellten Fragen und prüftvor Antragstellung, ob Euer Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.

Bitte beachtet, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext

Weitere Informationen erhaltet Ihr hier >>

Kontakt:
Kulturstiftung des Bundes
Franckepl. 2
06110 Halle (Saale)
Dr. Marie Cathleen Haff
Tel.: 0345/2997-123

Förderdatenbank des Bundes

Bei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.

Alle Infos findet Ihr hier >>

 

Kultur macht stark

Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst aktuell in einer schwierigen sozialen Situation auf. Immer noch haben Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern mit geringen bildungsrelevanten Ressourcen weniger Zugang zu außerschulischen kulturellen Bildungsangeboten.

Das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert seit 2013 mit bis zu 50 Millionen Euro jährlich bundesweit außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Umgesetzt werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung von A wie Alltagskultur bis Z wie Zirkus. Die Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren, die von Risikolagen betroffen sind. Sie werden vor Ort von Bündnissen für Bildung umgesetzt. Die Angebote ermöglichen in besonderem Maße gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. „Kultur macht stark“ wird von 2023 bis 2027 in einer dritten Förderphase fortgesetzt. Das BMBF stellt dafür insgesamt bis zu 250 Millionen Euro in Aussicht.

Alle Infos findet Ihr hier >>

Europäische Förderungen

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige stehen oft vor existenziellen Herausforderungen. Das ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft diesen Selbstständigen, ihre Geschäftsmodelle widerstandsfähiger zu machen. Das Programm bietet finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, um Unsicherheiten zu mindern und die Konkurrenzfähigkeit zu stärken. 

Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, die seit mindestens zwei Jahren ihre Tätigkeit ausüben, können eine nachgelagerte Erstattung von 90 Prozent der nachgewiesenen Qualifizierungskosten von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erhalten. Das ist ein reeller Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für deine Geschäftsentwicklung.

Mehr Infos erhältst du auch auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds.

Innovationsförderung des Europäischen Innovationsrats

Der EIC strebt marktschaffende Innovationen an, die den Weg für radikal neue, bahnbrechende Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle bereiten.

Der EIC soll Innovationen auf EU-Ebene noch gezielter, langfristiger und nachhaltiger unterstützen und dazu beitragen, dass systematisch Grundlagen für zukünftige Innovationen geschaffen und die Ergebnisse dieser Grundlagenforschung in Richtung einer möglichen Verwertung weiterentwickelt werden. So sollen Innovationen schneller auf den Markt gelangen – mit positiven Effekten auf Wachstum und Beschäftigung.

Der Europäischen Innovationsrat fasst mit dem EIC Pathfinder, den EIC Transitions, dem EIC Accelerator sowie den EIC-Preisen wichtige EU-Instrumente unter einem Dach zusammen. Die Förderinstrumente sind weitestgehend themenoffen gehalten und bieten Raum für interdisziplinäre Ideen. Neben technologischen können auch nicht-technologische Innovationen, wie beispielsweise soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, unterstützt werden.

Die Förderung findet je nach Programm einzeln oder im Konsortium statt.

Der EIC verfolgt dabei die Zielzahlen, dass 35 % der EIC-geförderten Unternhemen frauengeführt sind und 40 % weibliche CEOs bei Accelerator-Interviews sind.

Dafür gibt es die zusätzlichen Förderinstrument:

Weitere Informationen zum EIC findet Ihr hier >>

Informations- und Beratungsangebot für Künstler*innen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext

touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.

touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:

  • Visa und Aufenthalt
  • Künstlerstatus und Verträge
  • Transport und Zoll
  • Steuern
  • Projekt- und Reiseförderung

Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
Sie informieren:

  • in Deutschland lebende Künstler*innen, die Auslandsprojekte planen
  • Vertreter*innen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstler*innen aus dem Ausland zusammenarbeiten
  • Künstler*innen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.

Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.

Kostenlose Beratungen

Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei.

Alle weiteren Informationen findet Ihr hier >>

Europa fördert Kultur

Auf dieser Seite kann nach den passenden Fördermöglichkeiten für kulturelle Vorhaben gesucht werden. Europa fördert Kultur bietet Informationen zu ca. 15 EU-Förderprogrammen, die, neben dem Programm KREATIVES EUROPA, auch für kulturelle Projekte relevant sind.

Zur Webseite geht es hier >>

Im Herbst 2020 werden zusätzliche Fördermittel in Erasmus+ zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission bereitet derzeit in Reaktion auf die Herausforderungen der COVID-19 Pandemie einen zusätzlichen Aufruf für Erasmus+ KA2 Strategische Partnerschaften vor.
Weitere Informationen zu den Erasmus+ Fördermittel findet Ihr hier >>

Förderungen der Stadt Karlsruhe

Fördermöglichkeiten durch das CyberForum

Kontaktvermittlung: Wir vermitteln den Kontakt zu Investoren, Venture Capital Gesellschaften und Business Angels

Matching-Events: Pitcht auf dem Venture Day und anderen Matching-Events vor Investoren und Business Angels

Fördermittelberatung: Wir unterstützen bei der Suche nach der Finanzierung z.B. Fördermittel oder Risikokapital

Förderanträge: Wir unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln und geben hilfreiche Tipps zu Regularien

Start me up: Risikokapital von Venture Capitalists & Business Angels
Ihr seid ein Startup aus der Digitalwirtschaft mit einer innovativen Geschäftsidee? Ihr sucht Risikokapital? Von Investoren, die eure Branche gut kennen? Im CyberForum trefft ihr Business Angels und Venture Capitalists, spezialisiert auf Geschäftsmodelle aus IT, Software und Web, die aus eigener Erfahrung wissen, worauf es ankommt und welche Ideen der Markt braucht. Über das Jahr hinweg sichten wir mehr als 300 Geschäftsideen und vermitteln jährlich erfolgreich Investments.  

Voraussetzungen:
Ihr habt ein tragfähiges, investitionsbereites Geschäftskonzept aus der IT-, Software- oder Web-Technologie
Ihr seid bereit, einen oder mehrere Business Angels bzw. Venture Capitalists an eurem Unternehmen zu beteiligen

Ablauf:
Das CyberForum veranstaltet pro Jahr vier Matching Events, auf denen ausgewählte Gründer und Startups ihre Geschäftsidee vor unseren Business Angels und Gastinvestoren präsentieren. Für die Bewerbung benötigen wir nur einen Onepager oder Pitchdeck. Auf dieser Basis prüfen wir euer Geschäftsvorhaben und übermitteln den Onepager an unsere Screening-Jury, die aus erfahrenen Investoren besteht. Die aussichtsreichsten Geschäftsideen werden zu unseren Matching-Veranstaltungen eingeladen. Dort pitcht ihr eure Idee und bei beiderseitigem Interesse vereinbaren Investoren und Gründer im Nachgang einer Matching-Veranstaltung ein Follow-up. Auf Wunsch begleitet das CyberForum auch hier.

Weitere Informationen findet Ihr hier >>

Kulturförderung der Stadt Karlsruhe, Kulturamt

Kommunale Kulturförderung ist ein vielseitiges und wichtiges Instrument bei der Erfüllung der kulturellen und kulturpolitischen Aufgaben eines Kulturamtes. Aus diesem Grund bildet die Kulturförderung in Karlsruhe den Schwerpunkt der Arbeit. Künstler*innen aller kulturellen Sparten, Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter können beim Kulturbüro im Kulturamt Anträge auf Förderung stellen. Die Grundsätze der Förderung sind in den entsprechenden Förderrichtlinien festgeschrieben. Förderanträge müssen schriftlich beim Kulturbüro gestellt werden. Über die Verwendung der erhaltenen Zuschüsse ist ein entsprechender schriftlicher Nachweis einzureichen.

Stadt Karlsruhe, Kulturamt, Kulturbüro
Postadresse: Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe
Besuchsadresse: Karl-Friedrich-Straße 14-18, 76133 Karlsruhe
Mail: kulturbuero@ kultur.karlsruhe.de
Web: www.karlsruhe.de/kulturfoerderung

Förderung für Gründerinnen

Creative WEIBS - Kreative Frauen an den Start!

Creative WEIBS ist das erste Veranstaltungsformat in Karlsruhe für Gründerinnen und Unternehmerinnen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. Bereits seit Oktober 2019 läuft die Veranstaltungsreihe des K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüros der Stadt Karlsruhe erfolgreich.

Wer sich bisher noch nicht richtig getraut hat oder sich schon selbstständig gemacht hat und Anschluss und Erfahrungsaustausch sucht, der ist bei Creative WEIBS genau richtig. Neben spannenden und inspirierenden Vorträgen stehen vor allem der gegenseitige Austausch und das Netzwerken im Vordergrund. 

Mehr Infos findet Ihr hier >>

Women Tech Founder

Women Tech Founders zeigt Vorbilder von international erfolgreichen Tech-Gründerinnen, um die Wahrnehmung von Frauen in der Tech-Branche zu verändern und zu Gründungen von Frauen im Tech-Bereich zu inspirieren.

Mehr Infos findet Ihr hier >>

Frauenwirtschaftstage (16. bis 19. Oktober 2024)

FRAUENWIRTSCHAFTSTAGE, die unter dem Titel ‚Frau und Wirtschaft’ eine Vielzahl an Veranstaltungen der regionalen Akteurinnen und Akteure Baden-Württembergs in landesweiten Aktionstagen bündeln und Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen als eine wichtige Triebfeder in Wirtschaft und Gesellschaft sichtbar machen.

Mehr Infos findet Ihr hier >>

Baden-Württembergisches Gründerinnenforum (BWGF)

Das Baden-Württembergische Gründerinnenforum ist ein Multiplikatorinnen-Netzwerk in Baden-Württemberg in dem über 70 Fachfrauen aus Arbeitsagenturen, Banken, Beratungs- und Bildungseinrichtungen, Gleichstellungs- & Kontaktstellen Frau und Beruf, Gründerinnenzentren und Kammern, Landes- und Kommunalverwaltungen, Politik, Unternehmensberatungen, Verbänden und Wirtschaftsförderungseinrichtungen vernetzt zusammenarbeiten. Das BWGF vertritt die Interessen von Gründerinnen und setzt sich für unternehmerinnengerechte Rahmenbedingungen ein. Es wirkt außerdem an der (Weiter-) Entwicklung und Umsetzung von Modellen frauenspezifischer Gründungsberatung und -qualifzierung mit. Seit 1996 wird das BWGF vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg koordiniert, arbeitet ehrenamtlich und steht Multiplikatorinnen offen, die an einer aktiven Mitarbeit interessiert sind.

Anfrage per E-Mail an: iris.kronenbitter@wm.bwl.de

Mehr Infos zu Gründerinnenförderung in BW findet Ihr hier >>

Branchensepzifische Förderung

Förderung von Games (30. Januar 2024)

Das Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg zu stärken.

Die Förderung kann sich auf die Konzept- und Prototyp-Entwicklung sowie auf die Produktion von digitalen Spielen beziehen. Das Programm wird finanziert über die MFG und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Die Entwickler*innen beantragen bei der Games BW Förderung je nach Phase für ihr Games-Projekt bis zu 500.000 Euro. Je nach beantragter Förderphase/Förderkategorie und Variante wird die Fördersumme als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen oder Zuschuss ausgezahlt.

Mehr Infos im Glossar und in der Fragen und Antworten – Sektion

Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet Ihr hier: Infosheet auf einen Blick.

Die Förderkriterien

Digitale Spiele und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter sind dann förderfähig, wenn es sich um anspruchsvolle Projekte handelt. Hierzu zählen Computer- und Videospiele sowie mobile digitale Spiele und/oder sonstige und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter, die 

  • qualitativ hochwertig 

  • pädagogisch wertvoll 

  • kulturell bedeutsam

sind und mehrere oder alle der folgenden Kriterien erfüllen:

  • innovativ (insbesondere bezüglich Inhalt, Interaktionsdesign und/oder Herstellungsprozess)

  • skalierbar

  • inhaltlich und/oder strukturell mit Marktpotential ausgestattet (z.B. neuartiges Gameplay, neues Geschäftsmodell, Rechtegenerierung zum dauerhaften Verbleib) und zur Entwicklung und Stärkung des Games-Standortes Baden-Württemberg beitragen. 

Bei der Antragstellung gilt es dazu Fragen in einem sogenannten Kulturtest als Teil der Antragsformulare zu beantworten.  

Die Förderung

Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme.

Die Fördervarianten:

  1. Games BW Anträge für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können ganzjährig gestellt werden. Über diese entscheidet der Geschäftsführer der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
  2. Über die Games BW Anträge für Fördersummen über 20.000 und bis maximal 500.000 Euro entscheidet zweimal jährlich ein externes Gremium. Spätestens zwei Wochen vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Games BW Ansprechpartner*in geführt werden.

Weiter gibt es drei Förderarten mit unterschiedlichen Regularien.

Die Förderarten:

  1. Bei der Konzeptförderung kann ein Zuschuss bis 20.000 Euro beantragt werden. Dabei darf die beantragte Summe maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. 
  2. Bei der Prototypenförderung können jeweils Darlehen bis 20.000 Euro oder bis 80.000 Euro bzw. bis zu 120.000 Euro bei nachweislich besonders aufwendigen Entwicklungen beantragt werden. Auch hier darf die Fördersumme maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. 
  3. Die Produktionsförderung beinhaltet Darlehen bis zu 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro. Bei dieser Förderart besteht die Möglichkeit in Ausnahmefällen anstatt eines Darlehens einen Zuschuss bis 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro zu beantragen. Bei Anträgen auf ein Darlehen darf die Fördersumme maximal 50% der Gesamtherstellungskosten betragen, bei Zuschuss-Anträgen maximal 20%. 

Weiter gelten für alle Förderarten besondere Maßgaben in Bezug auf den Baden-Württemberg Bezug und kulturelle Relevanz. Alle Infos dazu gibt es in den jeweiligen Merkblättern.

Die Antragsstellung

Die Beantragung von Fördermitteln ist in wenigen Schritten möglich:

1. Ladet im Download-Bereich je nach Förderart das entsprechende Dokumenten-Paket herunter. Jedes Paket beinhaltet alle benötigten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung. Bei Fragen zum Inhalt der Dokumente hilft unsere FAQ-Sektion oder ihr könnt Euch an Eure Ansprechpartnerin Iris Harr wenden. 

2. Vereinbart  vor der Antragseinreichung einen Termin für das projektbezogene Beratungsgespräch mit der zuständige Ansprechpartnerin Iris Harr. Das Gespräch ist verpflichtend für alle Förderarten und -Varianten und muss mindestens 14 Tage (gerne aber auch früher) vor der Einreichung stattgefunden haben.  

3. Reicht Eure Anträge digital sowie in Papierform gemäß der jeweiligen Förderart (siehe jeweiliges Merkblatt und Antragsformular) ein.  

Bitte beachtet, dass es für Anträge über 20.000 Euro Einreichfristen gibt. Anträge bis zu 20.000 Euro können allerdings ganzjährig eingereicht werden. Termine für Jurysitzungen für Fördersummen über 20.000 Euro:
GBW 23/2: 26. Oktober 2023

GBW 24/1: 30. Januar 2024

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Ausstellungsförderung (nächste Frist: 31. Januar 2024 für Projekte ab Juni 2024)

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt internationale Ausstellungsprojekte in öffentlichen Museen, Kulturinstitutionen und Galerien im Ausland. Das Programm ist offen für zeitgenössische bildende Künstler*innen, die aus Deutschland sind oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Gefördert werden Einzel- und Gruppenausstellungen, die Beteiligung an einem internationalen Ausstellungsprojekt oder einer Biennale im Ausland.

Bewerbungsfristen

  • 31. Januar 2024 für Projekte ab Juni 2024
  • 15. August 2024 für Projekte ab Januar 2025.

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Infrastrukturförderung für den Musikstandort Deutschland (Bewerbungsfrist 05.02. – 26.02.2024)

Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.

Im Jahr 2024 wird es zwei Förderrunden geben. Anträge für die erste Förderrunde können von 05.02. – 26.02.2024 gestellt werden.

Infocall Infrastrukturförderung
07.02.2024, 14 – 16 Uhr

Es werden Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antrags-Tool erläutert. Anschließend ist Zeit für Fragen der Teilnehmenden.

Zur Anmeldung

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Künstler*innenförderung Initiative Musik (Antragsrunden in 2024 vom 20.03. - 10.04.2024, 19.06. - 10.07.2024 und 18.09. - 09.10.2024)

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.

Die nächste Antragsphase ist noch nicht bekannt.

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Livemusikförderung der Initiative Musik (Bewerbung Festivalförderfonds bis 18.12.2023)

Mit der Livemusikförderung will die Initiative Musik durch verschiedene Auftrittsorte die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützen. Das Programm Live500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres (Bewerbungsfrist abgelaufen, neue Frist noch nicht bekannt). Mit dem Festivalförderfonds werden Musikfestivals unterstützt, die besondere soziokulturelle Schwerpunkte setzen etwa in der Nachwuchsförderung, durch eine anspruchsvolle Programmplanung oder Engagement für ökologische Nachhaltigkeit.

 

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Finanzierungsmöglichkeiten

Förderkredit L-Bank

Es ist wichtig, dass Gründer*innen und junge Unternehmen eine faire Chance bekommen. Für die L-Bank heißt das: coachen, für fehlende Sicherheiten sorgen und langfristige Kredite vergeben. So überleben die meisten geförderten jungen Firmen die schwierigen ersten Jahre – und haben damit einen großen Vorteil gegenüber denjenigen Unternehmen, die nicht von einer Förderbank begleitet werden. 

Gründungen beeinflussen die Innovationskraft einer Volkswirtschaft positiv. So bringen Gründer*innen im Schnitt mehr neue Produkte auf den Markt, als es etablierte Unternehmen tun. Sie steigern durch die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse die Effizienz der etablierten Betriebe, die im Wettbewerb um Innovationen nachziehen müssen. Die Förderung von Unternehmensgründungen ist daher auch die Förderung von Innovationen. Impulse gehen dabei nicht nur von den anerkannten Zukunftsbranchen aus. Vielmehr gilt branchen- und unternehmensübergreifend: Neugründungen beleben das Geschäft.

L-Bank Karlsruhe, Schlossplatz 10, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-1500
L-Bank Stuttgartm Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-1220
Web: http://www.l-bank.de/
Mail: info@-bank.de

MONEX Mikrofinanzierung Baden-Württemberg e.V.

Die Firma MONEX finanziert seit dem Jahr 2005 Existenzgründer*innen und bestehende Unternehmen. Als europäische Form der von Muhammad Yunus entwickelten Mikrokredite finanziert MONEX Menschen, die für die Verwirklichung einer Geschäftsidee nur einen kleinen Kredit benötigen oder die ihre „Kreditwürdigkeit“ bei gewöhnlichen Banken verloren haben. MONEX wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg -ifex-, den Europäischen Sozialfonds und die L-Bank der Förderbank des Landes Baden-Württemberg unterstützt.

Die Vergabe von Krediten wird dabei unter folgenden Aspekten betrachtet: Vertrauen in die Person, Würde des Menschen und begleitende Beziehung zwischen Kreditgeber*in und Kreditnehmer*in.

In Kooperation mit dem Mikrokreditfonds Deutschland können bis zu 20.000 Euro vergeben werden.

Für die Kreativschaffenden hat MONEX den speziellen „Speed-Kredit“ entwickelt, der schnell und unbürokratisch Kredite bis 5000 Euro möglich macht.

MONEX, Niederlassung Mannheim, F4, 17, 68159 Mannheim
Web: http://www.monex-bw.de/
Mail: bueromannheim@monex-bw.de
Tel.: 0621-3974026