2. Juni 2020

Corona-Verordnung Veranstaltungen

"Corona-Verordnung Veranstaltungen", Bild: pixabay

Ab dem 1. Juni 2020 sind unter Auflagen wieder öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen jeglicher Art und der Betrieb von Kultureinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Messen, nicht-kulturellen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Einrichtungen wieder möglich.

Die gesamte Verordnung und die Auflagen findet ihr hier >>