1. Dezember 2021

Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen - Einreichungsfrist 31.12.

Symbolbild Konzert, Bild: Canva

Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen. Das Förderprogramm ist Teil von NEUSTART Kultur und wird von der Initiative Musik umgesetzt.

Die Antragsfrist im Bereich Musikclubs (NK2) läuft noch bis zum 31. Dezember 2021.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

Eingereicht werden müssen ein Ausgaben- und Finanzierungsplan und die Auflistung der Livemusikveranstaltungen.

Auf der Seite der Initiative Musik findet Ihr Musteranträge und das Antragstool >>