1. März 2021

Künstler*innenförderung der Initiative Musik gestartet

Symbolbild Musik, Bild: Canva

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden erhöhten Förderbedarf der Musikschaffenden hat sich die Initiative Musik zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, das Programm der Künstler*innenförderung anzupassen.

Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 53. Förderrunde:

  • Der Förderanteil wird von ursprünglich 40 % auf 75 % der Gesamtkosten angehoben.
  • Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25 % der Gesamtkosten.
  • Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro.
  • Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 60.000 Euro bewilligt werden.
  • Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig.
  • Neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/ Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt.

Workshoptermine Künstler*innenförderung

Die Initiative Musik bietet Workshops an zur Einführung in die neue Antragserfassung sowie anschließende Q&As, in denen allgemeine Fragen zur Förderung beantwortet werden. Die maximale Teilnehmer*innenzahl liegt bei 500 Personen pro Workshop.

Einführung in das neue Antragstool

Allgemeine Fragen zur Antragsstellung

Anträge können ab dem 1. März 2021 ausschließlich online auf der Website gestellt werden.

Abgabeschluss ist der 14. März 2021, 23:59 Uhr.

Mehr Infos findet Ihr hier >>