28. Juni 2021

Land verlängert Rettungsschirm für krisengeschüttelte Start-ups

Start-up Gipfel; Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg

Der Rettungsschirm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisengeschüttelte Start-ups wird bis Ende September verlängert und von 30 Millionen auf 36 Millionen Euro aufgestockt. Das hat der Ministerrat beschlossen.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt Start-ups in der Corona-Krise seit Juni 2020 mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“. Pro-Tect ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet und erste Markterfolge bereits erzielt haben. Seit dem operativen Start von Pro-Tect Ende Juni 2020 erhielten bis heute bereits über 140 Start-ups eine Unterstützung. Dies entspricht einem Bewilligungsvolumen von rund 25 Millionen Euro aus Landesmitteln sowie zusätzliche Mitteln von privaten Ko-Investoren in Höhe von rund fünf Millionen Euro.

„Start-up BW Pro-Tect“ wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein.
  • Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
  • Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
  • Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (zum Beispiel KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
  • Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen.
  • Private Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen.
  • Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.

Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut.

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