27. Januar 2021

Nebenjobs und die Künstlersozialkasse

Symbolbild Versicherung, Bild: Canva

Während der Corona-Pandemie ist die Kultur- und Kreativwirtschaftsszene stark getroffen. Viele Künstler haben mit Veranstaltungsabsagen zu kämpfen und schauen sich deshalb nach alternativen Einnahmequellen um. Bei der Aufnahme weiterer Tätigkeiten, neben der bei der Künstlersozialkasse gemeldeten, gibt es einige Punkte zu beachten, damit sie weiterhin in der Künstlersozialkasse versichert bleiben können.

Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit

  • ein geringfügiger Nebenjob (450 Euro Job)
  • oder eine zweite selbständige, geringfügige nicht künstlerische oder publizistische Nebentätigkeit mit einem Gewinn von maximal 5.400 Euro jährlich

aufgenommen, beeinflusst dies die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nicht. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Einnahmen aus mehreren Nebentätigkeiten zusammenzurechnen sind.

Wird neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit

  • eine zweite selbständige nicht künstlerische oder publizistische Tätigkeit mit einem jährlichen Gewinn von mehr als 5.400 Euro

aufgenommen, besteht für die jeweilige Dauer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Künstler, die Künstlerin sich freiwillig oder privat versichern und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein tragen muss.

Die Rentenversicherungspflicht nach dem KSVG endet bzw. entfällt erst, sofern

  • dass Bruttoentgelt aus der Festanstellung mtl. 3.550 Euro (West), 3.350 Euro (Ost) erreicht
  • oder der Gewinn aus der zweiten selbständigen Tätigkeit jährlich 42.600 Euro (West), 40.200 Euro (Ost) erreicht.

Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die außerhalb des künstlerischen oder publizistischen Bereichs liegt und über Einnahmen von 450 Euro im Monat hinausgehen, sollten Künstler*innen genau prüfen, ob sich die Mehreinnahmen im Vergleich zu einer eigenständigen Versicherung lohnen.

Auf der Seite der Künstlersozialkasse findet Ihr viele weitere, detaillierte Informationen >>

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