4. Mai 2021

Aktuelle Bewerbungsfristen NEUSTART KULTUR

Neustart Kultur

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit.

Einige Fristen der Förderungsprogramme enden in diesem Monat:

Förderprogramm tanz digital

Der Dachverband Tanz koordiniert in Kooperation mit dem Verbund Deutscher Tanzarchive das neue Förderprogramm tanz digital. Es bildet den Start einer langfristigen Arbeit an der medialen Präsentation des Tanzes. tanz digital ist Teil des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Mit tanz digital sollen Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes (Spielstätten, Archive, Tanzschulen, Vermittlungsprojekte u.a.) in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt und die Erprobung neuer technischer Mittel gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30.000 €, für Kooperationen von Künstler*innen mit Archiven bis zu 40.000 €.

Einreichungsfrist: 10. Mai 2021

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Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen

Gegenstand der Impulsförderung sind Maßnahmen, die eine Neuausrichtung und zukunftsorientierte Umstrukturierung von Tanzschulen oder kulturellen Einrichtungen für tanzpädagogische Angebote beinhalten. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten, die es ermöglichen, den Erhalt und Wiederbeginn des Betriebs zu unterstützen, die Programme zu stabilisieren und neue Strategien für die Zukunft zu entwickeln.

Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik, juristische und natürliche Personen.

Der Begriff „Tanzschulen“ wird bei DIS-TANZEN nicht begrenzt auf Gesellschaftstanz-Schulen gebraucht, sondern meint Schulen und Angebote jeglicher Tanzrichtungen und Tanzstile. Die Schule oder Einrichtung muss dieses Angebot überwiegend (mindestens zu 50%) wirtschaftlich aus nicht-öffentlichen Mitteln und Einnahmen realisieren.

Welche Summen können beantragt werden?
i.d.R. mind. 10.000€ bis max. 20.000€

Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?
In der Regel muss für diese Impulsförderung eine Kofinanzierung von mindestens 10% in Form zweckgebundener Eigenmittel, Personalkosten oder Drittmittel – sofern sie der Maßnahme in nachvollziehbarer Weise zuzuordnen sind – eingebracht werden.

Einreichungsfrist: 19. Mai 2021

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Kleinst-, Eintages- und „Umsonst & Draußen“ – Musikfestivals

Als Teil von NEUSTART KULTUR richtet sich dieses Programm zu „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland“ an Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Festivals. Sie übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen. Die Veranstalter*innen bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung
  • Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 7.500 Euro haben
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

Einreichungsfrist: 31. Mai 2021

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Projektförderung des Musikfonds - 2. Förderrunde 2021

Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Neben der Projektförderung können im Rahmen entsprechender Programme auch zeitlich befristete Stipendienvergeben werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt dieEin-beziehung von Amateur*innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.

Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds für Anträge mit einer Antragssumme höher als 2.000 EUR bis maximal 50.000 EUR endet am 31. Mai 2021. Das Projektvorhaben darf nicht vor dem 1. August 2021 beginnen. Anträge können ab dem 06.05.2021 ausschließlich online eingereicht werden.

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Eine gute Übersicht über alle Förderprogramme (unterteilt nach Branchen oder nach Bewerbungsfrist) gibt der Kulturrat >>