6. Mai 2022

Bund fördert Pop-Newcomer*innen mit 5 Millionen Euro

Pop Stipendium

Der BV Pop (Bundesverband Popularmusik e. V.) schreibt im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogrammes NEUSTART KULTUR ein Stipendienprogramm für Popmusiker*innen aus. Es richtet sich gezielt an freiberufliche Newcomer*innen aus dem Bereich der Popularmusik und ist das erste bundesweite Stipendienprogramm dieser Art. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth stellt dafür eine Summe in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro bereit.

Durch die Corona-Pandemie sind vielen Künstler*innen wichtige Grundlagen für ihre Arbeit weggebrochen: Kommunikations- und Veranstaltungsorte wie Konzerthallen oder Theater mussten schließen, einzig Vertriebswege und Vermittlungsplattformen wie Streaming Plattformen und soziale Medien blieben den Künstler*innen, um sich ihrem Publikum zu präsentieren – allerdings lassen sich darüber kaum wirtschaftliche Einnahmen generieren. Während jedoch etablierte Künstler*innen lediglich zeitweise ausgebremst wurden und teilweise von staatlichen Hilfen profitieren konnten, gestaltete sich die Lage beim Nachwuchs sehr viel dramatischer – und vor allem weit über die Zeit des Ausnahmezustandes hinausgehend.

Gelegenheit zur Professionalisierung

Diese Situation bietet andererseits aber auch die Chance, kreativ zu werden und das eigene Schaffen zu reflektieren. Denn in einer Zeit, in der das Live-Geschäft wieder Fahrt aufnimmt, entsteht Raum für neue Ideen – die perfekte Gelegenheit für Künstler:innen, sich genau jetzt zu positionieren. An dieser Stelle greift das Stipendium: Es dient dazu, freiberufliche Nachwuchsmusiker:innen aus dem Bereich der Popularmusik dabei zu unterstützen, ihre Arbeit trotz Einschränkungen durch die Folgen der COVID-19-Pandemie fortzusetzen und sich weiter zu professionalisieren.

Ziele des Stipendienprogramms: Direkte Förderung und bundesweite Vernetzung Ziel des Programms ist die Möglichkeit zur Professionalisierung und der Wiedereinstieg in den Musik- und Livemarkt. Antragsberechtigt sind freiberufliche Musiker*innen aller Gewerke – von Komponist:innen, über Performer*innen bis hin zu Instrumentalist*innen – und aller Genres der populären Musik ab 18 Jahren. Als Newcomer*innen gelten Musiker*innen, die nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben und sich längstens seit 2017 auf dem Weg der Professionalisierung befinden. Durch das Stipendienprogramm ist eine Förderung von bis zu 5.000 Euro pro Person möglich. Die Summe wird für die Dauer von vier Monaten ausgezahlt. Weiterhin erhalten die Stipendiat*innen das Angebot, das bundesweite Netzwerk der regionalen Popförderinstitutionen zu nutzen. Ansprechpartner*innen sind hier die regionalen Popförderinstitutionen: Sie helfen bei der Realisierung der Stipendien und geben Tipps bei der Professionalisierung, damit Newcomer*innen die Chance bekommen, sich am Markt zu etablieren und besser zu vernetzen.

Das Programm startet Anfang Juni 2022. Mit Beginn der Bewerbungsphase bieten der BV Pop und die regionalen Popförderinstitutionen zudem umfassende Beratungen an. Weitere Informationen zum Pop Stipendium stehen unter pop-stipendium.de