Corona-Soforthilfe wird nun doch ohne Prüfung des Privatvermögens ausgezahlt
Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden. Das teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Zuvor hatte es dazu mehrfach Kritik gegeben.
Die Entscheidung der Landesregierung das Privatvermögen nicht zu prüfen gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch, meldet das Wirtschaftsministerium am Sonntag. "Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren", sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).
Gefördert wird, wenn fortlaufende Einnahmen nicht ausreichen
Konkret müsse der Antragsteller nun versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten und dadurch in seiner Existenz bedroht sei, heißt es beim Wirtschaftsministerium. Dieser Fall liege dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Betreffenden nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder Leasing-Verträge.
Weitere Anpassungen sollen noch folgen.
Weitere News
-
27.09.2023
Lasst Euch auszeichnen! …als KLIMAfit-Betrieb
-
22.09.2023
KOMPASS - finanzielle Unterstützung für Qualifizierungsmaßnahmen
-
22.09.2023
Baden-Württemberg ähnlich innovativ wie Kalifornien
-
21.09.2023
6. A SF OPEN CALL 2023: Gewinner stehen fest
-
20.09.2023
Medienkunst in Karlsruhe - Zuflucht von Holger Förterer