2. Juni 2020
Corona-Verordnung Veranstaltungen
Ab dem 1. Juni 2020 sind unter Auflagen wieder öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen jeglicher Art und der Betrieb von Kultureinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Messen, nicht-kulturellen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Einrichtungen wieder möglich.
Die gesamte Verordnung und die Auflagen findet ihr hier >>
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