6. April 2020

Neue Infos zur Soforthilfe Corona - weder das private noch das betriebliche vorhandene Kapital ist relevant

Vorbereitung des Bundes-Soforthilfeprogrammes läuft auf Hochtouren, Foto: Webseite des BMWI

Das Wirtschaftsministerium BW hat auf Nachfrage heute folgende Auskunft gegeben: weder das private noch das betriebliche vorhandene Kapital ist relevant für die Antragsstellung der Corona-Soforthilfe! Antragsteller*innen müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen die betrieblichen Verbindlichkeiten (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) nicht decken. Daraus ergibt sich der Liquiditätsengpass.

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