5. November 2020

Neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie

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Am 28. Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie beschlossen.

 

Hilfe für Soloselbstständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Viele der von den beschlossenen Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.

Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft.

Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können>>

 

Nothilfefonds zur Existenzsicherung in Höhe von 32,5 Mio. Euro

Der bereits aufgelegte Nothilfefonds für den Kulturbereich soll ebenfalls zur Abmilderung sder gravierenden Folgen beitragen und die wertvolle kulturelle Infrastruktur in Baden-Württemberg erhalten. Schwerpunkt der Förderung ist die Abwendung einer coronabedingten existenzbedrohenden oder existenziellen Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.

 

Die Antragsstellung für 2021 ist ab dem 1. Januar 2021 möglich. Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar>>

 

Weiter Informationen finden Sie hier>>

Den Masterplan "Kultur" finden Sie hier>>