17. August 2021

Aktuelle Bewerbungsfristen NEUSTART KULTUR

Neustart Kultur

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Insgesamt werden 480 Mio. der bereit gestellten 1 Milliarde in den Erhalt der Kulturinfrastruktur fließen, 250 Mio. in den Neustart trotz Pandemie für vor allem Theater, Kinos, Clubs und Literaturhäuser, 150 Mio. in alternative, digitale Angebote, 20 Mio. in den privaten Rundfunk und 100. Mio. stehen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereit.

Auf einige neue Förderungsprogramme kann man sich seit August bewerben. Einige weitere starten noch im September:

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder. Das Förderprogramm setzt an den Erfahrungswerten aus "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN 2020-2021" an und schafft über die Anregung der Kulturproduktion hinaus Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in den geförderten Einrichtungen, fördert den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau durch den Einsatz von Transformationsagent*innen und unterstützt den Aufbau von Kooperationen zwischen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene, damit diese bei der Umsetzung der Transformationsprozesse voneinander lernen und ggf. Infrastrukturen sowie Ressourcen gemeinsam nutzen können.

Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.

Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 24.09.2021

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Musikautor*innen Stipendienprogramm 2021 der GEMA

Für das Stipendienprogramm der GEMA aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Stipendien für Musikautor*innen für die Dauer von vier Monaten in Höhe von 5.000 Euro vergeben.

Ziel des Programms ist das Aufrechterhalten der musikalischen und schöpferischen Fertigkeiten von Musikautorinnen und Musikautoren auch während der Corona-Pandemie (zum Beispiel durch Recherchieren, Üben, Proben, Trainieren, Entwicklung neuer kreativer Ansätze). Musikschaffende sollen befähigt werden, die aktuelle Situation kreativ für ihre künstlerische Weiterentwicklung zu nutzen und offene Entwicklungsvorhaben im Rahmen des eigenen musikalisch-künstlerischen Schaffens zu realisieren. Mithilfe des Stipendiums soll der hierfür notwendige materielle Rahmen geschaffen werden (zum Beispiel für den Erwerb von Instrumenten, Equipment, Material oder Fachliteratur). Mit neuen musikalischen Geschichten soll ein Kick-Start des kulturellen Spielbetriebs gelingen.

Antragsstart: 2. August 2021

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Stipendienprogramm der GVL

Die GVL verteilt die Förderung an freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler. Der Gesamtumfang beträgt 30 Mio. EUR. Ab August können sich Künstler bei der GVL für ein Stipendium von 5.000 EUR bewerben.

Das Stipendienprogramm richtet sich an freiberufliche Künstler, die überwiegend von ihren Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit leben und die durch die Corona-Krise in eine existentielle Notlage geraten sind.

Ab 9. August können die Anträge auf dieser Website online eingereicht werden. Die Stipendien werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Über die Stipendienvergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury.

Antragsstart: 9. August 2021

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Stipendienprogramm Autor*innen der VG WORT

Das Förderprogramm richtet sich an freiberufliche, professionell tätige und arbeitnehmerähnliche Autor*innen, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben.

Den Autor*innen sind durch die Corona-Pandemie wichtige Vermittlungs- und Kommunikationsorte weggebrochen. Es fanden keine Präsenzlesungen statt, was einen deutlichen Einnahmeverlust bedeutet. Buchmessen und andere Branchenveranstaltungen entfielen, so dass keine neuen Projekte angebahnt werden konnten. Verlage mussten teilweise ihre Programme verschieben oder einschränken. Auch die Medienberichterstattung ist stark reduziert worden, da Werbeeinnahmen ausfielen.
Dieses Stipendium soll deshalb Autor*innen dabei unterstützen, ihre kulturell bedeutende Arbeit trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen. Gleichzeitig soll dadurch auch ermöglicht werden, dass Autor*innen, soweit sie neue Werke schaffen, zusätzliche Urheberrechte erwerben.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Programm wird spätestens am 30. Juni 2022 geschlossen.

Registrierungsbeginn: 13. August

Beginn Bewerbungsphase: 27. August

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Stipendienprogramm der VG Bild-Kunst

Das Programm richtet sich an professionell tätige Künstler*innen, Bildautor*innen und Filmschaffende mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die freiberuflich tätig oder (im Filmbereich) auf Produktionsdauer beschäftigt sind und in 2020 ein maximales Einkommen von EUR 60.000,- erzielt haben. Entsprechende Nachweise müssen bei Antragstellung vorliegen.

Parallel zu den drei Berufsgruppen der Bild-Kunst sind drei Förderlinien aufgesetzt für die Bereiche Kunst, Bild und Film. Pro Person ist ein Antrag in einer der drei Förderlinien erlaubt. Anträge müssen ab dem 2. August 2021 elektronisch eingereicht werden. Die Bearbeitung und Entscheidung geschieht in der Reihenfolge ihres Eingangs durch unabhängige Jurys bis die Fördermittel aufgebraucht sind.

Neben einer Beschreibung des künstlerischen Werdegangs muss eine Beschreibung eines offenen Entwicklungsvorhabens eingereicht werden, das in der Stipendienlaufzeit umgesetzt werden soll. Eine Doppelförderung während der Laufzeit des Stipendiums ist grundsätzlich nicht möglich.

Antragsstart: 2. August 2021

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Förderprogramm Freie Musikensembles

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung bis zu 35 Millionen Euro für ein Förderprogramm des Deutschen Musikrats für freie Musikensembles zur Verfügung. Davon sind 5 Millionen Euro für die gezielte Unterstützung von Nachwuchsensembles vorgesehen.

Antragsberechtigt sind professionelle freie Ensembles aller Genres ab zwei Mitgliedern bis zu einer Orchester- oder Chorgröße, deren Stammbesetzung überwiegend freischaffend tätig ist. Voraussetzung ist, dass die Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert werden und die Projekte der Antragsteller im Inland durchgeführt werden. Fördermittel können ab dem 16. September 2021 für einen Projektzeitraum bis zum 31. Oktober 2022 beantragt werden.

Antragsfristen: 16. September – 14. Oktober 2021

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Eine Auflistung der Förderprogramme nach Branchen findet Ihr hier >>