Erklärung zur Barrierefreiheit -
K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe

Das K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ist bemüht ihre Webseite im Einklang mit der Barrie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Verordnung (BITV 2.0) und mit § 10 Absatz 1 des Landes­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz­tes (L-BGG) barrie­re­frei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des K3 Büro (https://k3-karlsruhe.de).

 

Stand der Verein­bar­keit mit den Anfor­de­run­gen

https://www.K3-karlsruhe.de ist wegen der fol­gen­den Unver­ein­bar­kei­ten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachste­hend aufge­führ­ten Inhalte sind aus den folgen­den ­Grün­den nicht barrie­re­frei:

Unver­ein­bar­keit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Alle dynamischen Unterseiten und Beiträge sowie Nutzerprofile der Homepage sind aufgrund nicht verfügbarer leichter Sprache nur teilweise barrierefrei
  • Verlinkungen zu externen Websites können auf nicht barrierefreie Inhalte führen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. November 2023. Die Erklärung beruht auf einer ­Selbst­be­wer­tung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (DVO), die von Co-Tech Accessibility ­durch­ge­führt wurde.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@kottek-internetsolutions.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter info@kottek-internetsolutions.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Co-Tech Accessibility
Co-Tech UG (haftungsbeschränkt)
Felix Kottek
T: +49 15165242822

info@kottek-internetsolutions.de

K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro der Stadt Karlsruhe
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe
T: +49 721/ 6632480
k3@kultur.karlsruhe.de
www.k3-karlsruhe.de

 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewähr­leis­ten, dass die Websei­te den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschrie­be­nen Anfor­de­run­gen genügen, können Sie sich an das K3 Büro sowie die Co-Tech Accessibility wenden und eine ent­spre­chende Rückmel­dung geben. Die entspre­chen­den Kontakt­da­ten ­fin­den Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das K3 oder die Co-Tech Accessibility nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG_DVO vorge­se­he­nen Frist auf Ihre Anfra­ge ant­wor­tet, können Sie sich an die Beauf­tragte der Lan­des­re­gie­rung für die Belange von Menschen mit Behin­de­run­gen o­der an die/den kommu­na­le(n) Beauf­trag­te(n) für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rung im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG  und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschrie­be­nen Ombudsfunktion wen­den:

 

Landes-Behin­der­ten­be­auf­tragte

Simone Fischer
Geschäfts­stelle der Landes-Behin­der­ten­be­auf­trag­ten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Poststel­le@bfbmb.bwl.de
0711/279-3360