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2. Kunstpreis in der TechnologieRegion Karlsruhe
Die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) lobt zum 2. Mal den Kunstpreis in der TechnologieRegion Karlsruhe aus, der im Sommer 2025 verliehen werden wird. Der Kunstpreis richtet sich an Künstler*innen, die in der TRK ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt haben, hier geboren sind oder ihre Ausbildung erhalten haben bzw. hier studieren. Die TechnologieRegion Karlsruhe umfasst das Gebiet des Mittleren Oberrheins dies- und jenseits des Rheins. Dazu gehören u.a. die Städte Straßburg und Bühl im Süden über Haguenau, Wissembourg, Rastatt, Karlsruhe und Landau bis Germersheim, Bruchsal und Waghäusel im Norden. Die TRK wünscht sich explizit Beiträge, die mit neuen Medien, performativen Handlungen und genreübergreifenden Formaten arbeiten. Bis zum 26. April 2024 können Sie sich online für den 2. Kunstpreis 2025 bewerben. -
Open Call für den THE LÄND-Stand auf der Frankfurter Buchmesse 2024
Bis zum 3. Mai 2024 können sich Start-ups und innovative Unternehmen aus der Verlagsbranche und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg für einen Platz auf dem THE-LÄND-Stand auf der Frankfurter Buchmesse vom 16.-20. Oktober 2024 bewerben. https://kreativ.mfg.de/news/details/4110-open-call-jetzt-fuer-einen-platz-auf-der-frankfurter-buchmesse-2024-bewerben/: Ihr habt ein Produkt oder eine Dienstleistung für das Verlagswesen entwickelt, mit denen Prozesse effizienter und nachhaltiger gestaltet werden können? Euer digitales Tool, Game oder eine App bieten neue Möglichkeiten des Storytellings? Mit eurem neuen Buchprojekt verfolgt ihr eine konzeptionell zukunftsweisende Mission? Dann seid ihr am Baden-Württemberg-Stand auf der Frankfurter Buchmesse genau richtig: Hier findet ihr die passenden Publishing-Partner und könnt mit Expert*innen aus der Verlagsbranche sowie potentiellen Endkunden ins Gespräch kommen. Der Messeauftritt ist für die ausgewählten Teams kostenfrei. Baden-Württemberg-Stand: Plattform für Start-ups, Jungverlage und innovative Unternehmen Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg und Partner*innen bieten unter dem Motto „THE LÄND - The Future of Publishing Made in Baden-Württemberg“ vom 16. bis 20. Oktober eine Plattform für kreative Geschäftsmodelle und innovative Lösungen für die Buch-, Medien- und Verlagsbranche auf der weltweit größten Buchmesse. Zusätzlich zu den Präsentationsflächen bietet der Stand den passenden Raum für Vernetzung und Gespräche mit Kund*innen und Entscheider*innen aus Verlagen und anderen Unternehmen. Zu Impuls- und Netzwerkformaten über die Zukunft des Publishings werden interessierte Verlage, Partner*innen und Vertreter*innen aus der Politik eingeladen. Bewerbungsverfahren Die Plätze für die Aussteller*innen sind begrenzt. Bewerben können sich Start-ups und innovative Unternehmen aus der Verlagsbranche und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg. Voraussetzung für die Teilnahme und erfolgreiche Bewerbung ist eine aktive Beteiligung und konstante Präsenz durch mindestens ein Teammitglied am Stand vom 16. bis 20. Oktober 2024 sowie die Teilnahme an zwei Vorbereitungsterminen. Die Bewerbung ist bis zum 3. Mai 2024, 23:59 Uhr über das Online-Formular möglich. Partner*innen des THE LÄND-Standes Der Baden-Württemberg-Stand wird verantwortet von der MFG Baden-Württemberg, unterstützt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg, die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der UNESCO City of Literature Heidelberg und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH. Der Messeauftritt wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und ist Bestandteil der Landeskampagne Start-up BW. Über den Landesstand Seit 2015 präsentieren die MFG und ihre Partner*innen an einem gemeinsamen Stand auf der weltweit größten Buchmesse in Frankfurt am Main innovative Lösungen für die Buch- und Verlagsbranche. Unter dem Motto "THE LÄND - The Future of Publishing Made in Baden-Württemberg" stellen die ausgewählten Start-ups, Jungverlage und innovativen Unternehmen sich und ihre Ideen dem Fachpublikum vor. Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: THE LÄND auf der Frankfurter Buchmesse Direkt zur Bewerbung Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der UNESCO City of Literature Heidelberg Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Start-up BW -
Media Arts Film Scholarship 2024
Was? Medienkunst ist universell. Im Blick auf die freie Filmszene diversifizieren sich mittlerweile zahlreiche medienkünstlerische Strömungen im Subgenre „Film als Medienkunst“. Das Filmboard Karlsruhe möchte zusammen mit den INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe unabhängigen Filmemachern ohne große finanzielle Möglichkeiten eine Produktionsmöglichkeit für ein Low-Budget-Projekt im Wert von 3.000 Euro bieten. Daher wird das "Media Arts Film Scholarship 2024" im Rahmen von "Karlsruhe – UNESCO City of Media Arts" ausgelobt. Für dieses Stipendium gesucht werden artifizielle Kurzfilmideen, die auf kreative und außergewöhnliche Weise eine Geschichte erzählen. Egal ob Ihr eine fiktive, experimentelle, mokumentarische oder dokumentarische Kurzfilm-Idee habt – schickt sie uns zu und überzeugt unsere Jury von Eurem Projekt. In diesem Jahr sind erstmals auch immersive Projekt-Ideen zugelassen. Die Filmidee sollte eine Laufzeitlänge von 10 Minuten nicht überschreiten und noch nicht umgesetzt worden sein. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen eine Idee auswählen, die dann in Zusammenarbeit mit Karlsruher Filmemacher*innen umgesetzt wird. Die Premiere Eures Films wird im Rahmen der INDEPENDENT DAYS|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe stattfinden. Wer? Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativschaffenden, die im Bereich "Medienkunst" und/oder „Film“ tätig sind, auch studentische Projekte sind willkommen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Angesprochen werden sollen insbesondere Medienkünstlerinnen und -künstler aus den anderen UNESCO Creative Cities of Media Arts. Eine Teilnahme steht aber auch für alle anderen Filmemacher*innen und Medienkünstler*innen offen. Wie? Der Preis des Awards besteht aus einem Produktionsstipendium, das dem Gewinner ermöglicht, mit Unterstützung des Filmboards Karlsruhe (z. B. in Form von Drehbuchentwicklung, Dreh in Karlsruhe, Postproduktion oder Musikkomposition) ein professionelles Medienkunst-Filmprojekt zu realisieren. Entstehen soll dabei ein experimenteller Kurzfilm, der sich thematisch mit den aktuellen Fragestellungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Einreichung einer Projektidee ist bis zum 31. Mai 2024 möglich! -
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Das BMWK ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Nach der erfolgreichen Pilotphase des Programms wird das IGP nun fortgesetzt. Die neue IGP-Förderrichtlinie baut auf Erfahrungen der Pilotphase auf und optimiert den Ansatz, insbesondere um noch bessere Möglichkeiten für Innovationskooperationen zu schaffen sowie die Verfahrenseffizienz und Zielgruppengerechtigkeit weiter zu erhöhen. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Der aktuelle Call (PDF, 517 KB) ist am 19.02.2024 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Dazu gehören unter anderem neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für Arbeitsplatz/Homeoffice, Gamification-Lösungen für (vor-)schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich „New Work“. Willkommen sind Innovationen für bessere Bildungsmöglichkeiten, wie z.B. neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten, Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt, wie z.B. neue Co-Working-Konzepte, und auch Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit, wie z.B. neue Methoden für berufliches Lernen. Die Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge zu diesem Call endet am 30.04.2024 (15 Uhr). Auch der nächste Call ist bereits in Planung. Er wird voraussichtlich im Frühsommer starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege adressieren, also beispielsweise innovative Lösungen zur Verbesserung von Versorgung, Prävention und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für Angehörige kranker und pflegebedürftiger Menschen. Details dazu werden auch dann wieder auf dieser Webseite bekannt gegeben. Weitere Calls folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus. Im IGP können sich KMU (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau. Erkundigen Sie sich zum IGP hier auf der Website: Unter „Informieren“ werden das IGP und die Förderkonditionen kurz erklärt, und unter „Mitmachen“ können Sie sich über den Ablauf von der Skizze bis zur Förderung informieren. Im Bereich „Service“ finden Sie weitere nützliche Informationen wie Leitfäden, Hilfe-Tools oder rechtliche Grundlagen zum Förderprogramm. -
Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2024
Seit 1986 zeichnet das Land - bundesweit einmalig - Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis hat wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt und die Qualität der Kleinkunstszene des Landes zu stärken. Der Kleinkunstpreis wird von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg gefördert. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Ausschreibung jährlich. Die Auszeichnung soll den Gewinnerinnen und Gewinnern ermöglichen, ihr Können einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Weitere Partner sind der Südwest Rundfunk (SWR) und die die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS). Einsendeschluss: 30. April 2024 Hinweis: Ihre Angaben werden direkt von uns an die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) weitergeleitet und dort digital verarbeitet, gespeichert und ausschließlich an die Juroren weitergeleitet. Näheres erfahren Sie in den Datenschutzbestimmungen der LAKS sowie in den Datenschutzbestimmungen des Ministeriums. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpreten und Einzelinterpretinnen als auch Gruppen. Die Bewerber und Bewerberinnen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler und Künstlerinnen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 22. Oktober 2024 in Reutlingen teil. Gala der Preisverleihung wird vom SWR gestreamt/aufgezeichnet, Video-Ausschnitte daraus werden vom SWR auch nach der Preisverleihung noch in anderen SWR-Formaten verwendet. -
Innovationspreis 2024
Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen. Bewerbungen können über das Bewerbungsportal des Innovationspreises eingereicht werden. Die eingereichten Bewerbungen werden von einem Preiskomitee aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Wer kann sich bewerben? Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg und einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und max. 500 Beschäftigten. Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen. Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen. Wie geht es nach der Bewerbungsphase weiter? Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien: technischer Fortschritt besondere unternehmerische Leistung nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft lobt zusätzlich einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben wird. -
Stipendium für Studierende mit Migrationshintergrund: für eine gute Perspektive in Deutschland
Stipendium für Studierende mit Migrationshintergrund für eine gute Perspektive in Deutschland Studierende mit Migrationshintergrund sehen sich oft besonderen Herausforderungen gegenüber. Die finanzielle Belastung, fehlende Unterstützung oder rechtliche Hürden wie beispielsweise die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- oder Studienleistungen erschweren das Studieren. Die Randstad Personalberatung möchte einen Studierenden mit Migrationshintergrund finanziell unterstützen und somit die Studienzeit oder den Einstieg ins Arbeitsleben erleichtern. Hierzu vergibt sie ein Stipendium in Höhe von 5.000 Euro für das Wintersemester 2024/25. Ein weiterer Studierender darf an einem Agilitätscheck im Wert von 1.000 Euro von Pawlik Consulting teilnehmen. Wer kann sich bewerben? Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerber für das Stipendium erfüllen: Migrationshintergrund, d. h. er oder sie selbst bzw. die Eltern müssen aus dem Ausland nach Deutschland zugewandert sein Dauerhafter, offizieller Wohnsitz in Deutschland Immatrikuliert an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule, mindestens im 3. Semester Wer sich um das Stipendium bewirbt, muss folgende Unterlagen einreichen: Studiennachweis in Form einer Immatrikulationsbescheinigung einen Leistungsauszug mit Noten eine Aufenthaltserlaubnis (wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft) ein Motivationsschreiben Das Herz Ihrer Bewerbung um das Stipendium ist das Motivationsschreiben, das Sie uns bitte als PDF zusenden. Dieses können Sie in deutsch oder in englisch verfassen. Es sollte mindestens 400 Wörter umfassen, jedoch nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten sein. Gerne dürfen auch Fotos enthalten sein. Im Fokus stehen Ihre persönlichen Erfahrungen und Ihre Herausforderungen des Alltags und wie Sie diese meistern. Zudem möchten wir wissen, was Ihre beruflichen Ziele sind und was Sie antreibt, diese zu erreichen. Mehr Infos finden Sie auf der Website.