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Förderprogramm »Weiterkommen!«
Mit welchen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung wollt Ihr weiterkommen? Das Förderprogramm »Weiterkommen!« stellt diese Frage, gibt kein dezidiertes Thema vor. Auch in seiner zweiten Runde soll es Euch dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchtet Ihr aufgreifen? Welche Partnerschaften möchtet Ihr schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchtet Ihr mehr Teilhabe im Kulturbereich ermöglichen? Rahmenbedingungen auf einen Blick Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten. Das Programm fördert zwei Phasen: Konzeptentwicklung Erprobung Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden. Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 30.000€. Voraussetzungen: Ihr arbeitet in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den das MWK zuständig ist. Dann könnt Ihr einen Antrag stellen, gemeinsam mit einem Team. Das Team stellt sich bei Antragsstellung mit einem kurzen Video vor. Zeitrahmen: Bewerbungsfrist ist Freitag, 22.07.2022 Projektbeginn ab 01.10.2022 Projektende ist 31.12.2023 Die Jurysitzung wird Mitte September stattfinden. Beratungstermine Mittwoch, 11.05.2022, 10:00 – 11:00 Uhr Montag, 23.05.2022, 13:00 – 14:00 Uhr Mittwoch, 01.06.2022, 12:00 – 13:00 Uhr Mittwoch, 15.06.2022, 10:00 – 11:00 Uhr Freitag, 24.06.2022, 9:30 – 10:30 Uhr Mittwoch, 29.06.2022, 18:00 – 19:00 Uhr Dienstag, 05.07.2022, 9:30 – 10:30 Uhr Montag, 11.07.2022, 11:00 – 12:00 Uhr Was wird gefördert? Im Rahmen von »Weiterkommen!« werden prozesshafte Vorhaben gefördert, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen: Was wollen Sie sich vornehmen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten? Ein Vorhaben könnte zum Beispiel sein, mit Expert*innen aus der Stadtgesellschaft die eigene Institution oder bestimmte Projekte zu reflektieren. Ein Ziel könnte sein, gemeinsam neue Formate für die Vermittlungsarbeit zu entwickeln. Ihr Vorhaben können Sie mit »Weiterkommen!« entwickeln (Phase 1) und ggf. auch erproben (Phase 2). Am Ende muss kein fertiges Produkt stehen, keine künstlerische Produktion, „die auf die Bühne muss“. Was ist mit Viedeo gemeint und was passiert mit dem Video? einfach per Handy, Zoom o. ä. gedreht werden. Gerne möchten wir von Ihnen wissen: 1. Wer sind Sie? Warum diese Teamkonstellation? 2. Womit möchten Sie gemeinsam weiterkommen? 3. Was soll für Sie alle konkret entstehen? Das Video sollte max. 60 Sekunden lang sein. Das Video ist Bestandteil der erforderlichen Bewerbungsunterlagen. Im Antragsformular werden Sie am Ende gebeten, Ihr Video hochzuladen. Es wird mit den anderen Unterlagen der Fachjury Datenschutzkonform weitergeleitet und während des Bewerbungszeitraums von uns abgespeichert. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Institutionen und Akteur*innen, die dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind. Wie zum Beispiel: öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Migrant*innenselbstorganisationen, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatureinrichtungen, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich. Wer ist die Jury? Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Zentrum für Kulturelle Teilhabe zusammen mit einer Fachjury, der folgende Personen angehören: Breschkai Ferhad, Vorstand gesellschaftgestalten e.V., Forum Diversität und Gesellschaftspolitik, Berlin Kitty von Korff, Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung/Musenkuss Sarah Kuschel, Leiterin Programmbereich Bildende Kunst, Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel Shahab Sangestan, Leiter der Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg René Schuh, Mitglied im Bundesfachausschuss Bildung des Deutschen Musikrates mit Sitz in Berlin André Uelner, Agent für Diversitätsentwicklung, Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen -
INDEPENDENT DAYS: Call for Submissions
Die nächsten INDEPENDENT DAYS|22. Internationale Filmfestspiele Karlsruhe finden vom 19. bis 23. April 2023 in der SCHAUBURG statt. Da der Termin zur Ausgabe im vergangenen Herbst zu knapp gewesen wäre, haben sich die Veranstalter dazu entschlossen, erst 2023 nach der Corona-Pandemie auf ihren Frühjahrs-Termin zurückzukehren. Filmschaffende haben ab sofort die Möglichkeit ihre Arbeiten online über Filmfreeway einzureichen. Gesucht sind sowohl Kurz-, als auch Langfilme jeden Genres, inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht. Ausgelobt sind wieder elf Filmpreise im Wert von über 10.000 Euro. Am 30. April endet bereits die Earlybird Einreichungsfrist. Filmemacherinnen und -macher können aber noch unter anderem bis zur Regular Deadline am 31. August ihre Filme einreichen. Awards & Prizes Audience Award: Film Award of The City of Karlsruhe, prize money 1,500 Euro and Award Trophy KARLINA Special Jury Awards: Film Award of the Cultural Foundation Sparkasse Karlsruhe, prize money 2,500 Euro Best Short Shortfilm Award (shorts up to 5 minutes) 500 Euro and Award Trophy KARLINA Indie Award for Best Feature Film 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Newbie Award for Best First Time Movie 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Female Award for Best Female Director 1,000 Euro and Award Trophy KARLINA Best Independent Actor Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group Best Independent Actress Award: 500 Euro and Award Trophy by Vollack Group UNESCO Creative City of Media Art Film Award for the Best Experimental Shortfilm: Award Trophy KARLINA Underground Award for the Best No Budget Film: Award Trophy KARLINA Best Film Composer Award: Award Trophy KARLINA Rules & Terms Films should be produced within the years 2018 to 2022. Short films as well as feature films can be submitted. All contents and genres are acceptable (except for advertisements, image films) as long as they do not imply any illegal exposures according to German StGB law (e.g. pornography, excessive violence or sedition etc.). Low Budget production costs have to be below 2,500 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 250,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 50,000 Euro. No Budget production costs have to be below 100 Euro per minute run-time, feature films (60 minutes and longer) shall not have more than approx. 10,000 Euro total costs and short films up to 30 minutes not more than approx. 2,500 Euro. Besides the actual production costs, other indications like production facilities or infrastructure (company or film academy) are considered as well for classification. Screening copies (e. g. USB-Storage, harddisk, DVD), which you have sent to the festival will be delivered back to your official adress (or to the next festival) with a postal service of our choice. Please note that cannot influence the speed of delivery. Films that have been formally submitted to us and selected by our program committee can not be withdrawn. -
Jugendfonds 2022
PROGRAMM „Partnerschaften für Demokratie“ ist ein Programmbereich im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Laufzeit 2020 - 2024). Mit Mitteln aus dem Jugendfonds können Projekte zur Jugendbeteiligung und andere zum Programmbereich passende Vorhaben gefördert werden. Das Programm wird in Karlsruhe vom Stadtjugendausschuss e.V. verwaltet. Dort ist die Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet. PROJEKTTRÄGER Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit gesellschaftspolitischen Zielsetzungen, zivilgesellschaftliche Gruppierungen und Bürgerinitiativen, freie, gemeinnützige Träger der Jugendarbeit oder der Behindertenhilfe, Organisationen und Verbände der Jugendarbeit, Gruppen von Jugendlichen. FÖRDERFÄHIGE VORHABEN Förderfähig sind alle Vorhaben, die das Ziel haben, ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu stärken. Dies kann geschehen durch Sensibilisierung für die Erscheinungsformen von Diskriminierung, Ausschluss und Abwertung von Gruppen in unserer Gesellschaft, durch Förderung des Engagements gegen rechtsextreme und andere menschenfeindliche Ideologien oder durch die Schaffung von Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Personengruppen, die von Diskriminierung, Ausschluss und Abwertung betroffen sind. Ebenso förderfähig sind Projekte zur Jugendbeteiligung, welche von Jugendlichen selbst entworfen und entwickelt wurden; diese können beliebige Themen behandeln. Schwerpunktmäßig gefördert werden Projekte mit Bezug zu folgenden Themenbereichen: Demokratieförderung Vielfaltsgestaltung Extremismusprävention QUALITÄTSKRITERIEN Die Partnerschaft für Demokratie hat zum Ziel, demokratische Werte zu verankern, eine starke Zivilgesellschaft zu fördern und Teilhabemöglichkeiten insbesondere für benachteiligte Gruppen in unserer Gesellschaft zu fördern. Bei der Entscheidung über Förderung eines Antrags wird auch berücksichtigt, ob und wie die folgenden Kriterien, die wir als wichtig für die Umsetzung der Programmziele erachten, im beantragten Vorhaben umgesetzt werden: - Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Akteure oder Gruppen, - Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements, - Mitgestaltungsmöglichkeiten für die angesprochenen Zielgruppen, - Empowerment bzw. Qualifizierung für Personen(gruppen) oder Multiplikatoren. LEISTUNGEN Über die Koordinierungsstelle im Stadtjugendausschuss e.V. können folgende Leistungen erbracht werden: - fachliche Beratung - finanzielle Förderung ANTRAGSTELLUNG Der Antrag für die Förderung eines Projektes ist schriftlich an die Koordinationsstelle mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu stellen. Ein Kostenplan ist beizufügen. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten bis zu einer Höhe von 2.000€. Anschaffungen können innerhalb dieses Rahmens in Höhe von max. 800€ zzgl. MwSt getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale sowie Ehrenamtspauschalen nicht förderfähig sind. Anträge können im Verlauf des Jahres jederzeit gestellt werden, geförderte Projekte müssen jedoch bis 09.12.2022 abgeschlossen bzw. abgerechnet werden. Falls die Durchführung eines Projektes über die Jahresgrenze hinaus andauert, kann für das folgende Jahr ein Folgeantrag gestellt werden.