Direkt zum Inhalt
K3 Logo

Hauptnavigation

Corona-Hilfe KKW
Veranstaltungen
News
Jobs
Räume
Beratung
Förderung
Wettbewerbe
  • Über K³
  • Standort Karlsruhe
  • Kontakt
♥ supportyourlocals
Kreative finden
  • Über K³
  • Standort Karlsruhe
  • Kontakt
♥ supportyourlocals
Du bist neu bei K3?
Jetzt registrieren

Anmelden

Willkommen bei K3! Bitte melde Dich an um Zugriff auf Dein Nutzerprofil zu haben und Deine Daten und Einträge zu verwalten.
Passwort vergessen?

Neu bei K3?

Jetzt Registrieren
Kreative finden
  1. Startseite
  2. Wettbewerbe
  • Nur die besten Ideen für Morgen

    In Anknüpfung an die Ideen Hans Küngs schreibt das Weltethos-Institut an der Universität Tübingen mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einen Preis für Gründungen und Start-ups aus, die mit ökonomisch tragfähigen Ideen sozial und ökologisch Verantwortung übernehmen. Der Preis wird im Rahmen des Weltethos Pitch Day vergeben und richtet sich an junge Unternehmer*innen, die einen Geschäftsplan entwickelt haben, bereits am Markt tätig sind und eine feste Unternehmensform gefunden haben (die z.B. durch einen Handelsregistereintrag bestätigt ist). Die Gründung soll nicht vor 2018 und nicht nach 2021 erfolgt sein. Alle Wirtschaftsbereiche sind zugelassen. Zum Weltethos Pitch Day Preis und Jury Der Weltethos Pitch Day findet am 15. Juni 2023 von 14 bis 18 Uhr am Weltethos-Institut in Tübingen statt. Dazu eingeladen sind bis zu sechs Finalist*innen zur Vorstellung ihrer Projekte und Projektideen. In diesem Rahmen vergibt das Weltethos-Institut einen ersten Preis, zwei weitere und einen Publikumspreis. Außerdem sind besondere Anerkennungen möglich. Die Finalist*innen stellen vor Ort der Jury und einem Kreis von potenziellen Investor:innen ihre Start-ups vor. Der Preis wird mit insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Über die Verteilung der Preisgelder entscheidet die Jury. Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen. Auswahlkriterien für den Preis sind: Beitrag zum Gemeinwohl (nachvollziehbare positive ethische, soziale und/oder nachhaltige Wirkung der Unternehmung) Solide wirtschaftliche Basis Potenzial für die weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung Aus der Gruppe der anwesenden Finalist*innen werden die Gewinner*innen ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen Bewerbung Bewerbungsstart ist der 1. Januar 2023. Bitte schicken Sie eine formlose Interessensbekundung bis spätestens 15. April 2023 per E-Mail an: villhauer@weltethos-institut.org. Sie erhalten dann die Formulare für die offizielle Bewerbung, die bis zum 30. April 2023 eingereicht werden müssen. In Ihrer Bewerbung freut das Weltethos-Institut sich über eine kurze und aussagekräftige Darstellung Ihres Start-Up Projekts und der Umsetzung Ihrer Ideen hinsichtlich der oben genannten Kriterien. Preisverleihung Die Verleihung des Preises findet am 15. Juni 2023 von 14 bis 18 Uhr am Weltethos-Institut in Tübingen statt. Eingeladen werden insgesamt bis zu sechs Teams, die sich für die Endrunde qualifiziert haben. Vertraulichkeit Ihre Bewerbungsunterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich an die Juror*innen im Rahmen des Weltethos Pitch Day weitergereicht. Die Inhalte Ihrer Bewerbung werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt. Öffentlichkeitsarbeit Das Weltethos-Institut plant die Finalist*innen am Weltethos Pitch Day mit Fotos und Videos zu begleiten. Darüber hinaus werden die Preisträger*innen öffentlich (Webseite, Videoportrait, Social Media, Pressemitteilung) bekannt gegeben.
    weiterlesen
    Weltethos
  • Kleinkunstpreis des Landes Baden-Württemberg 2023

    Seit 1986 zeichnet das Land - bundesweit einmalig - Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis hat wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt und die Qualität der Kleinkunstszene des Landes zu stärken. Der Kleinkunstpreis wird von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg gefördert. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Ausschreibung jährlich. Die Auszeichnung soll den Gewinnerinnen und Gewinnern ermöglichen, ihr Können einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Weitere Partner sind der Südwest Rundfunk (SWR) und die die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS). Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dieses Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Einsendeschluss: 31. März 2023 Hinweis: Ihre Angaben werden direkt an die LandesArbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) weitergeleitet und dort digital verarbeitet, gespeichert und ausschließlich an die Juroren weitergeleitet. Näheres erfahren Sie in den Datenschutzbestimmungen der LAKS sowie in den Datenschutzbestimmungen des Ministeriums. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen. Nominierte Künstler*innen nehmen an der Preisverleihungs-Gala am Dienstag, 24. Oktober 2023 in Karlsruhe teil. Hier gehts zur Bewerbung >>
    weiterlesen
    Kleinkunstpreis 2023, Bild: Julia Rahn
  • Developer Boost für Games-Studios

    Die MFG Baden-Württemberg bringt das Coaching- und Entwicklungsprogramm für Games-Entwickler*innen Developer Boost  in die dritte Runde. Das Unterstützungsangebot für die Games-Branche im Südwesten wurde im Januar 2021 initiiert. Baden-württembergische Gründer*innen eines Games-Studios können sich für ein knapp sechsmonatiges unternehmerisches Qualifizierungsprogramm bewerben. Durch das Unterstützungsprogramm soll die Games-Szene in Baden-Württemberg weiter wachsen und das Innovationspotenzial im Südwesten gestärkt werden. Games-Expert*innen unterstützen Gründungswillige Der „Developer Boost“ richtet sich an Bewerber*innen aller Altersgruppen, von Hochschulabsolvent*innen bis zu Quereinsteiger*innen, die als Games-Studio in einem Team von mindestens zwei bis maximal fünf Personen zusammenwirken. Bewerben können sich Games-Studios mit Sitz in Baden-Württemberg bzw. Gründer*innen, die in Baden-Württemberg wohnen und bereits eine Produktidee oder einen Prototypen entwickelt haben. Eine weitere Voraussetzung ist: Die Teams haben in den letzten 18 Monaten in Baden-Württemberg ein Games-Unternehmen (z. B. in Form einer GbR, GmbH oder UG) gegründet oder werden in den sechs Monaten des Coachings gründen. Dabei müssen die Studios auf Games fokussiert sein und noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Ausgewiesene Profis aus der Games-Branche unterstützen während des Coachings die Teams individuell. Durch die Betreuung erhalten die Teilnehmenden branchen- und praxisorientiertes Fachwissen aus dem Games-Markt. Außerdem nehmen die Teilnehmenden an Workshops von Expert*innen zu spezifischen Themenfeldern wie Produktentwicklung, Marketing, Gründung & Finanzen, Monetarisierung, Plattformen und Recht teil. Eigeninitiative trifft Wissensvermittlung Die Coaches begleiten die Teams bei der Verarbeitung des Inputs aus den Expert*innenworkshops und bereiten sie unter anderem durch Publisher-Pitch-Trainings aktiv auf zukünftige Situationen im Geschäftsalltag vor. Dank der engen Zusammenarbeit mit den anderen geförderten Teams teilen die jungen Studios ihre Erfahrungen untereinander und unterstützen sich gegenseitig. Das Programm setzt auf eine Kombination aus Wissensvermittlung, Eigeninitiative und Netzwerkbildung. Gründer*innen können sich bis zum 13. Februar 2023 online bewerben. Eine Jury wählt anschließend anhand der eingegangenen Bewerbungen und in digitalen Auswahlgesprächen die Gewinner-Teams aus, die ein halbes Jahr lang von März bis Juli 2023 durch den „Developer Boost“ unterstützt werden Quelle: MFG Baden-Württemberg Mehr Infos: Developer Boost
    weiterlesen
    MFG-Programm Developer Boost, Grafik: Ingo Juergens
  • 10. dokKa Festival

    Alles Wichtige in der Kurzfassung Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2021 entstanden sein Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen Die Anschrift des Festivals lautet: dokKa e. V., Alter Schlachthof 33, 76131 Karlsruhe Deadline für die Einreichungen ist der 19. Februar 2023! Was ist dokKa? dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe. Was kann eingereicht werden? Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen. Wer kann einreichen? Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich. Wie erfolgt die Auswahl? Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden. Welche Preise werden vergeben? Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben. DOKKA-PREIS Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben. DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe. DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus. Welche Vorführformate sind möglich? Folgende Vorführformate sind für Dokumentarfilme zugelassen: DCP 35mm Folgende Vorführformate sind für Hördokumentationen/Radiofeature zugelassen: Audio CD Audio-Datei als MP3, AIFF oder WAV (mind. 44,1 kHz, 192 k/bit) Wie wird eingereicht? 1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich. 2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden. Dokumentarfilme einreichen Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Hördokumentationen einreichen Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Manuskripte sind nicht notwendig. Bitte bedenken Sie bei der Einreichung das die Arbeit im Kinosaal präsentiert wird. Wann werde ich benachrichtigt? Der Eingang der Einreichung wird per E-Mail bestätigt. Eine Benachrichtigung über die Aufnahme in das Festivalprogramm oder eine Ablehnung erfolgt per E-Mail. Übernachtungs- und Reisekosten werden erst nach Rücksprache mit dem Festival erstattet. Bei einer Absage können wir leider keine individuelle Begründung verfassen. Ebensowenig ist es möglich ggf. eingesandte Materialien zurück zu senden. Rechtliche Bedingungen für die Einreichung Mit der Einreichung des Werks erklärt sich die/der Einreichende damit einverstanden, dass es auf dem Festival präsentiert werden kann. Die Einreichung bestätigt außerdem, dass der/die Bewerberin das Einverständnis für eine Festivalteilnahme von Dritten hat, die an der Produktion beteiligt waren. Für Gefahren beim Hin- und Rücktransport von eingereichten Materialien, Vorführkopien, Datenträgern und Ausstellungsobjekten kann keine Haftung übernommen werden. Postalisch eingereichte Sichtungsunterlagen werden NICHT zurückgeschickt. Für die Festivalkommunikation überlassen Autoren, Produzenten und Künstler begleitendes Text- und Bildmaterial. Dieses kann zum Beispiel im Katalog, dem Festivalflyer, auf der Internetseite sowie für weitere Werbemaßnahmen des dokKa Festivals verwendet werden. Mit der Überlassung dieser Materialien versichern die Einreicher, dass sie über die Nutzungsrechte daran verfügen und dies mit keinen weiteren Rechten Dritter oder von Verwertungsgesellschaften kollidiert. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die eine Arbeit einreichen, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.
    weiterlesen
    Grafik dokKa 10, 2023, Bild: dokKa e.V.
weitere Wettbewerbe anzeigen
Zum Archiv vergangener Wettbewerbe

News aus der Karlsruher Kreativbranche

  • 03.02.2023

    Trends in der Kultur- und Kreativwirtschaft 2022

    Trends in der Kultur- und Kreativwirtschaft 2022
  • 02.02.2023

    Starkes Signal für KI-Standort Baden-Württemberg

    Symbolbild Roboter und KI, Bild: Canva
  • 31.01.2023

    The Länd als Games-Standort weiter attraktiv

    Games BW Förderung - Games made in Baden-Württemberg
Gefördert durch
Logo Stadt Karlsruhe
K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe
Alter Schlachthof 33
76131 Karlsruhe
T: +49721 663 248 0
k3@kultur.karlsruhe.de
www.k3-karlsruhe.de
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Newsletter