1. Juli 2021

Anträge für Tilgungszuschuss Corona II ab sofort möglich

Symbolbild Geld, Bild: Canva

Ab sofort können Schausteller und Marktkaufleute, Angehörige der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung den Tilgungszuschuss Corona II beantragen.

Für das Programm stehen für das erste Halbjahr 2021 insgesamt rund 37,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Neuerungen beim Tilgungszuschuss Corona II

  • Der Fördersatz auf die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021 wird von 40 auf 50 Prozent erhöht.
  • Die maximale Förderhöhe wird von 150.000 Euro auf 300.000 Euro je Antragsteller verdoppelt. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe wird der Tilgungszuschuss Corona von maximal zwei auf bis zu vier Fahrzeuge ebenfalls verdoppelt.
  • Zusätzlich zu den mit dem Vorgängerprogramm unterstützten Branchen Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Veranstaltungs-, Messe- und Eventbranche sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen sollen weitere von der Corona-Krise hart betroffene Dienstleistungszweige des Sports, wie zum Beispiel Betreiber von Sportanlagen, Freizeit- und Sportzentren, Wintersportanlagen- und Skiliftbetreiber oder Fitnessstudios, und der Unterhaltung, wie zum Beispiel Vergnügungs- und Erlebnisparks in die Förderung mit dem Tilgungszuschuss einbezogen werden.

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