Innovationspreis 2024

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Informationen

Bewerbungsfrist 31.05.2024
Preisgeld insgesamt 50.000 Euro
Website bewerbung.innovationspreis-bw.de

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart
Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
Haus der Wirtschaft
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 Stuttgart

Telefon: 0711 123-2602
Telefax: 0711 123-2560
E-Mail: info@patente-stuttgart.de

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Bewerbungen können über das Bewerbungsportal des Innovationspreises eingereicht werden.

Die eingereichten Bewerbungen werden von einem Preiskomitee aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. 

Wer kann sich bewerben?

Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung

  • mit Sitz in Baden-Württemberg und
  • einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und
  • max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend.

Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen.

Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen.

Wie geht es nach der Bewerbungsphase weiter?

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien:

  • technischer Fortschritt
  • besondere unternehmerische Leistung
  • nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.
  • Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft lobt zusätzlich einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben wird.